Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Für den Geschäftsverkehr mit der distriXx GmbH (Rundbuckstrasse 2, 8212 Neuhausen am Rheinfall, Schweiz) gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit demselben Kunden, auch wenn sie nach erstmaliger Vereinbarung nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form.

§2 Aufgaben und Pflichten des Kunden

Der Kunde nimmt Verkauf und Lieferung der Produkte an die Endkunden im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Endkunden oder sonstigen Dritten im Namen oder als Vertreter der distixx GmbH aufzutreten und Geschäfte und Verträge für die distriXx GmbH abzuschliessen.

§3 Bestellung, Lieferung, Übergabe der Produkte und Dienstleistungen

(1) Die Lieferung erfolgt aufgrund der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Käufer durch die distriXx GmbH und steht in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte bei der distriXx GmbH und dem Hersteller. Mit Abschluss der Bestellung des Kunden gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab. Soweit die distriXx GmbH anschließend eine automatisierte Eingangsbestätigung versendet, stellt dies noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar. Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots in Form einer Auftragsbestätigung erklären oder, wenn die distriXx GmbH die Ware ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung an den Kunden versendet. Allfällige Unstimmigkeiten zwischen dem Inhalt der Bestellung des Kunden und der Auftragsbestätigung sind vom Kunden umgehend an die distriXx GmbH mitzuteilen.

(2) Die von der distriXx GmbH angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwert zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt insbesondere für den Fall von Liefer- und Leistungsverzögerungen von Dritten, wie Hersteller oder Lieferanten, Zustell- und Frachtunternehmen, sowie Zollbehörden, und höherer Gewalt. Sollte sich eine Lieferung über einen von der distriXx GmbH ausdrücklich schriftlich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern, so kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Frist von mindestens drei Wochen die distriXx GmbH in Verzug setzen und nach ungenutztem Ablauf einer angemessenen Nachfrist in der Folge von der betreffenden Bestellung zurücktreten. Die distriXx GmbH haftet für diesen Fall gegenüber dem Kunden nur für den direkten und unmittelbaren Schaden, wenn und soweit der Verzug bzw. die Unmöglichkeit der Lieferung nachweisbar auf eine Vertragsverletzung der distriXx GmbH zurückzuführen ist.

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die distriXx GmbH zum Lieferaufschub oder allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.

(5) Die distriXx GmbH wählt die Transportmittel und die Versandart. Wird vom Käufer ausdrücklich Abweichendes verlangt, trägt dieser die Mehrkosten.

§4 Angebote und Preise

(1) Alle Angebote sind unverbindlich. Die aktuellen Preise werden via CSV, Angebot oder im Online-Shop publiziert, Preisänderungen und Fehler vorbehalten.

(2) Die Preise der angebotenen Produkte und Dienstleistungen der distriXx GmbH verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer ab Lager in Neuhausen am Rheinfall in der Schweiz. Zusätzliche Kosten können entstehen durch

1. Nebenkosten wie Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung (Fracht/Transport). Diese sind in den Preisen nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

2. Für nicht verrechnete Mehrwertsteuer und gesetzliche und regulatorische Abgaben (SUISA/SWICO)  behalten wir uns das Nachbelastungsrecht vor. Gesetzliche und regulatorische Abgaben werden nicht in jedem Fall separat ausgewiesen, sind aber in jedem abgabepflichtigen Produkt enthalten.

3. Die Portokonditionen sind in den „Transportkosten“ definiert, welche integrierter Bestandteil dieser AGB sind.

(3) Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Erfassung der Bestellung durch die distriXx GmbH berechnet und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Erhöhen sich die Bezugspreise für distrixx GmbH, nachdem der Kunde bei distriXx GmbH bestellt hat, ist distriXx GmbH berechtigt, die Preise gegenüber dem Kunden entsprechend in der Höhe anzupassen.

§5 Abnahme und Prüfung (DOA)

(1) Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Ablieferung oder Abholung zu prüfen. Offene Mängel sind sofort zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, nach Bekanntwerden bei der distriXx GmbH anzuzeigen. Bei Lieferungen mit Transportschäden hat der Kunde zudem umgehend ein Schadenprotokoll aufzunehmen, das er sich vom Spediteur visieren lassen muss.

(2) Mängel nach Absatz 1 sind schriftlich zu rügen. Verspätete und nicht schriftlich formulierte Mängelrügen haben die Verwirkung der in Absatz 3 aufgeführten Gewährleistung zur Folge.

(3) Im Gewährleistungsfall ist die distriXx GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, Nachbesserung oder Nachlieferung (gegen Rückgabe der beanstandeten Ware) zu bestimmen, den Vertrag im Wege der Wandlung rückabzuwickeln oder den Minderwert der Ware zu vergüten.

(4) Bei nicht rechtzeitiger Anzeige des Mangels erlöschen alle Garantien und Gewährleistungsrechte, sowie jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel trat aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der distriXx GmbH ein.

§6 Übergang von Nutzen und Gefahr

Mit der Übergabe der Ware an die Transportperson, den Spediteur, den Versandunternehmer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt oder bei der Abholung durch den Kunden persönlich in Neuhausen am Rheinfall geht die Gefahr auf den Kunden über.

§7 Zahlungskonditionen

(1) Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen von der distriXx GmbH 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Konto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die distriXx GmbH kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die distriXx GmbH ohne besondere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind. Alle Folgen, welche sich aus einer solchen Liefereinstellung ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

(3) Wenn der Kunde anschliessend auch innert einer von der distriXx GmbH angesetzten Nachfrist seine Schulden nicht tilgt bzw. deren Erfüllung nicht sicherstellt, ist die distriXx GmbH berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Kunden endgültig zu verweigern und Schadenersatz geltend zu machen.

(4) Alle Forderungen der distrixx GmbH, einschliesslich derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn

(a) der Kunde Zahlungsbedingungen wiederholt nicht einhält oder

(b) der Kunde auf Verlangen der distriXx GmbH nicht umgehend die erforderlichen Sicherheiten stellt, um berechtigte Zweifel der distriXx GmbH an seiner Liquidität/Zahlungsfähigkeit auszuräumen, so z.B. bei Betreibungen oder andern Anzeichen für Zahlungsschwierigkeiten des Kunden. Der Kunde hat die Pflicht die distriXx GmbH zu benachrichtigen, wenn Liquiditätsengpässe absehbar sind.

(5) Auf Verlangen der distriXx GmbH tritt der Kunde seine Forderungen gegen Endkunden aus dem Weiterverkauf der von der distriXx GmbH gelieferten Produkte im Voraus zahlungshalber an die distriXx GmbH im Sinne eines verlängerten Eigentumsvorbehalts ab und gewährt der distriXx GmbH schriftlich die Einzugsermächtigung bei seinen Gläubigern/Endkunden.

(6) Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die distriXx GmbH behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.

§8 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von der distriXx GmbH gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der DistriXx GmbH, bis die distriXx GmbH den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die distriXx GmbH ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen distriXx GmbH GmbHs umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

(2) Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, die von der distriXx GmbH gelieferten Produkte in Stand zu halten, gemäß der eigenüblichen Sorgfalt zu behandeln und gegen alle üblichen Risiken zu versichern.

§9 Rücksendung von Produkten

(1) Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung der distriXx GmbH und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Produkte hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehler-/Mängelbeschreibung bzw. des Rücksendegrundes sowie einer RMA-Nummer zu erfolgen. Für C-Produkte (Beschaffungsprodukte), geöffnete Software und Sales Out Produkte ist eine Rücksendung ausgeschlossen.

(2) Die distriXx GmbH behält sich vor, Produkte mit fehlender, defekter oder beschriebener Originalverpackung bzw. nicht mehr einwandfreie Produkte dem Kunden auf dessen Kosten und Risiko wieder zu retournieren.

(3) Bei Warenrücksendungen, die nicht durch das Verschulden der distriXx GmbH veranlasst werden, wird dem Kunden bei einer in der Zwischenzeit erfolgten Preissenkung der Warenwert basierend auf dem tieferen Preis gutgeschrieben. Die distriXx GmbH behält sich ausserdem vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

§10 Kreditlimite und Informationspflicht

(1) Die distriXx GmbH legt, basierend auf dem Umsatz, die Kreditlimite fest.

(2) Bei Zahlungsverzug, Indizien der Zahlungsunfähigkeit oder sonstigen Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden behält sich die distriXx GmbH vor, jederzeit die Kreditlimite zu senken bzw. vom Kunden sofortige Zahlung oder angemessene Kreditsicherheiten zu verlangen.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, wesentliche Änderungen in seinem Unternehmen, z.B. betreffend Aktionariat, Rechtsform, Geschäftsadresse, aber auch im Verwaltungsrat oder in der Geschäftsleitung, sowie allfällige die geschäftliche Existenz gefährdende finanzielle Probleme umgehend der distriXx GmbH bekannt zu geben.

§11 Garantie

(1) Die Verantwortung für die Auswahl, die Konfiguration, den Einsatz sowie den Gebrauch von Produkten sowie die damit erzielten Resultate liegen beim Kunden und Endkunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die distriXx GmbH keine Eingangsprüfungen der von Herstellern bzw. Lieferanten gelieferten Produkte vornimmt.

(2) Die Gewährleistung der distriXx GmbH für die von ihr gelieferten Produkte bestimmt sich in jeder Hinsicht nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers/Lieferanten. Der Kunde verzichtet auf weitere Garantieansprüche gegenüber der distriXx GmbH und dem Hersteller/Lieferanten. Die einzige Pflicht der distriXx GmbH besteht darin, allfällige eigene Garantieansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten an den Kunden abzutreten.

(3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich aufgrund der jeweils anwendbaren Garantiebestimmungen die Gewährleistung in der Regel nach Wahl des jeweiligen Herstellers/Lieferanten auf Nachbesserung oder Auswechslung der defekten/mangelhaften Produkte beschränkt und zudem nur gilt, wenn die Produkte in der Schweiz verbleiben.

(4) Des Weitern anerkennt der Kunde, dass in jedem Falle ein Mangel nur dann vorliegt, wenn dieser sofort nach Entdeckung der distriXx GmbH schriftlich detailliert angezeigt wird und einen relevanten und reproduzierbaren Fehler beinhaltet, der nicht nur geringfügig und nicht nur geringwertig ist. Ausgeschlossen ist die Gewährleistung insbesondere für Mängel, welchen eine der folgenden Ursachen zugrunde liegt:

1. unzulängliche Wartung

2. Nichtbeachten der Betriebs- oder Installationsvorschriften

3. zweckwidrige Benutzung der Produkte

4. Verwendung von nicht genehmigten Teilen und Zubehör

5. natürliche Abnutzung

6. unsachgemässe Handhabung bzw. Behandlung während des Transports

7. Modifikationen oder Reparaturversuche

8. äussere Einflüsse, insbesondere höhere Gewalt (z.B. Versagen der Stromversorgung oder der Klimaanlage, Elementarschäden) sowie andere Gründe, welche weder von der DistriXx GmbH noch vom Hersteller/Lieferanten zu vertreten sind. Vom Hersteller/Lieferanten nicht gedeckte Reparaturleistungen sowie vom Kunden verursachte Mehrkosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

(4) In jedem Falle hält sich der Kunde an die von der DistriXx GmbH bzw. vom jeweiligen Hersteller/Lieferanten definierten Abläufe bei der Abwicklung von allfälligen Garantieleistungen.

§12 Haftung

(1) Die distriXx GmbH haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der distriXx GmbH oder den von der distriXx GmbH beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.

(2) Jede weitergehende Haftung der distrixx GmbH, deren Hilfspersonen und der von der distriXx GmbH beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.

(3) Die distriXx GmbH verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

§13 Patente und andere Schutzrechte

(1) Wenn ein Dritter gegen den Kunden bzw. dessen Endkunden Ansprüche behaupten oder geltend machen sollte wegen Verletzung eines Patent-, Urheber- oder andern gewerblichen Schutzrechtes durch gelieferte Produkte, so wird der Kunde die distriXx GmbH schriftlich und ohne Verzug über solche Verletzungshinweise oder gestellte Ansprüche in Kenntnis setzen. Die distriXx GmbH wird diese Hinweise umgehend an den Lieferanten bzw. Hersteller weiterleiten und diesen zur Regelung der Situation auffordern. Der Kunde verzichtet der distriXx GmbH gegenüber auf sämtliche Garantie- oder Haftungsansprüche.

§14 Wiederausfuhr

Die von der distriXx GmbH vertriebenen Produkte unterliegen den schweizerischen Exportbestimmungen. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer allfälligen Wiederausfuhr der Produkte um eine besondere Ausfuhrbewilligung der zuständigen Behörde nachzusuchen. Diese Verpflichtung ist beim Verkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Produkte dem jeweiligen Erwerber mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

§15 Software

(1) Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von der distriXx GmbH gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

§16 Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die distriXx GmbH GmbH-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit der distriXx GmbH zu verwenden.

§17 Herstellerreporting, Datenschutz

(1) Der Kunde anerkennt, dass die distriXx GmbH im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

(2) Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde der distriXx GmbH sein Einverständnis, dass die distriXx GmbH zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

§18 Gebrauch des distriXx GmbH Online-Shops

Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der distriXx GmbH weitergeben und nur, wenn er die von der distriXx GmbH festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

§19 Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der distriXx GmbH übertragen werden.

§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Verträge und Erklärungen der distriXx GmbH gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des UN Kaufrechts.

(2) Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuhausen am Rheinfall in der Schweiz.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

§21 Salvatorische Klausel

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. An die Stelle der Lücke soll Gesetzesrecht und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung treten.

 

(1) Die Nutzungs- und Garantiebedingungen betreffend der von der distriXx GmbH gelieferten Softwareprodukte, Handbücher und andere Unterlagen richten sich nach den besonderen Bestimmungen des jeweiligen Softwareherstellers, welche insbesondere im Softwarelizenzvertrag zwischen Softwarehersteller und Benutzer/Endkunde enthalten sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, beim Weiterverkauf oder bei sonstiger Weitergabe der Softwareprodukte dem jeweiligen Erwerber die Verpflichtungen aus den Nutzungs- und Garantiebedingungen des Softwareherstellers mit der Verpflichtung zur Weiterüberbindung zu übertragen.

§16 Vertraulichkeit

Der Kunde verpflichtet sich, die distriXx GmbH GmbH-Preisliste sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen kommerzieller Natur, z.B. Rabatte, Händlermargen, Boni etc., vertraulich zu behandeln und nur zum Zwecke der Vertragsbeziehung mit der distriXx GmbH zu verwenden.

§17 Herstellerreporting, Datenschutz

(1) Der Kunde anerkennt, dass die distriXx GmbH im Rahmen des periodischen sog. Herstellerreportings kundenbezogene Daten wie z.B. Verkaufspreise und Mengen sowie Namen und Adressen der Kunden bearbeitet und Herstellern/Lieferanten unter Umständen auch ins Ausland übermittelt.

(2) Mit seiner Bestellung erteilt der Kunde der distriXx GmbH sein Einverständnis, dass die distriXx GmbH zur Weitergabe von Informationen über die Zahlungsabwicklung zur Prüfung des Zahlungsverhaltens und der Kreditwürdigkeit an Kredit-, Handels- und Wirtschaftsauskunfteien berechtigt ist.

§18 Gebrauch des distriXx GmbH Online-Shops

Der Kunde darf Daten, welche er durch den Gebrauch des Online-Shops erfahren hat, an Dritte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der distriXx GmbH weitergeben und nur, wenn er die von der distriXx GmbH festgelegten Nutzungsvorschriften einhält.

§19 Übertragung

Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der distriXx GmbH übertragen werden.

§20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für sämtliche Verträge und Erklärungen der distriXx GmbH gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen, insbesondere des UN Kaufrechts.

(2) Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Neuhausen am Rheinfall in der Schweiz.

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

§21 Salvatorische Klausel

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. An die Stelle der Lücke soll Gesetzesrecht und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung treten.